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Hinweise: Der Widerruf sollte vor der Ablösung des Darlehens & Freigabe der Sicherheiten erfolgen, da sonst eine Verwirkung droht. Ansprüche aus dem Widerruf verjähren drei Jahren nach der Erklärung .Ansprüche auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verjähren drei Jahren nach Zahlung zum Jahresende.
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Angenommen sie haben einen Kredit von 2014 über 250.000,- EUR zu einem Zinssatz von 3% für 15 Jahre und 2% Tilgung abgeschlossen - das würde eine Zinsbelastung (ohne Zinseszins) von ca. 112.500,- EUR bedeuten. Die Bestandsbank (Hausbank) würde Ihnen von sich aus nicht anbieten, dass Sie Ihren Kredit vorzeitig nach 10,5 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen können.
In dem oben geschilderten Fall würde das folgende Einsparung bedeuten: Nach 10,5 Jahren hat der Kunde ca. 197.500,- EUR an Restschuld und diese würde er mit einem Zinssatz von 1,15% (3 Jahres Forwarddarlehen mit anschließender Umschulung der Hausbank) umschulden.
Sein Ersparnis sind 4,5 Jahre und eine Zinsdifferenz zwischen 3% - 1,15% = 1,85%. Auf die Restschuld gerechnet, bedeutet das ein Ersparnis von ca. 16.400,- EUR.