Pflichtteil einfordern
Was tun, wenn man enterbt wird?
Erben kann eine komplexe Angelegenheit sein, insbesondere wenn man unerwartet enterbt wird. Doch auch in solchen Fällen sind Sie nicht völlig rechtlos. Der Pflichtteil bietet enterbten Kindern, Ehepartnern und in bestimmten Fällen auch Eltern einen gesetzlich garantierten Anteil am Nachlass. Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihren Pflichtteil geltend zu machen – Schritt für Schritt und ohne Kostenrisiko.
Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch?
- Die Kinder des Verstorbenen: Dazu gehören leibliche Kinder, adoptierte Kinder und unter Umständen auch nichteheliche Kinder.
- Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner: Dieser hat ebenfalls einen Anspruch auf den Pflichtteil.
- Die Eltern des Verstorbenen: Falls keine Kinder vorhanden sind, können auch die Eltern einen Pflichtteil einfordern.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Beispiel: Pflichtteil Erbe 3 Kinder
Angenommen, der Verstorbene hinterlässt drei Kinder und einen Ehepartner. Ohne Testament würden die drei Kinder und der Ehepartner den Nachlass zu gleichen Teilen erben. Jedes Kind hätte somit Anspruch auf ein Viertel des Nachlasses. Wenn jedoch eines der Kinder enterbt wurde, reduziert sich dessen Anspruch auf den Pflichtteil, der dann die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt – also ein Achtel des Nachlasses.
Beispiel: Pflichtteil Erbe Kinder trotz Testament
Auch wenn im Testament ausdrücklich festgehalten wurde, dass ein Kind enterbt werden soll, kann dieses dennoch seinen Pflichtteil einfordern. Angenommen, ein Testament legt fest, dass ein einziges Kind den gesamten Nachlass erben soll, obwohl mehrere Kinder existieren. Die enterbten Kinder haben dann jeweils Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, das ihnen ohne Testament zugestanden hätte.
Pflichtteil für Kinder trotz Testament: Ihre Rechte verstehen und durchsetzen
Es kommt häufig vor, dass Eltern ein Testament aufsetzen, in dem sie den Nachlass anders verteilen als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht. Dabei kann es auch passieren, dass ein Kind enterbt wird, sei es bewusst oder durch eine bevorzugte Zuweisung an andere Erben. Doch auch wenn Sie durch ein Testament enterbt wurden, steht Ihnen als Kind des Verstorbenen ein Pflichtteil zu. Dieser Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Mindestanspruch, den Sie geltend machen können, unabhängig davon, was im Testament festgelegt wurde.
Was bedeutet „Pflichtteil Erbe Kinder trotz Testament“?
„Pflichtteil Erbe Kinder trotz Testament“ bedeutet, dass ein Kind des Verstorbenen trotz einer enterbenden Verfügung im Testament einen Anspruch auf einen bestimmten Anteil des Nachlasses hat. Dieser Anspruch wird durch das Pflichtteilsrecht geschützt, das verhindert, dass nahe Angehörige – insbesondere Kinder und Ehepartner – vollständig enterbt werden können.
Beispiel: Pflichtteil bei drei Kindern trotz Testament
Stellen Sie sich vor, ein Testament legt fest, dass der gesamte Nachlass an nur ein Kind gehen soll, obwohl der Verstorbene drei Kinder hinterlassen hat. In diesem Fall haben die beiden enterbten Kinder dennoch einen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Dieser Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wäre ohne Testament eine Erbteilung zu gleichen Teilen erfolgt (jedes Kind hätte ein Drittel des Nachlasses erhalten), so steht den enterbten Kindern jeweils die Hälfte dieses Drittels, also ein Sechstel des Nachlasses, als Pflichtteil zu.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So machen Sie Ihren Pflichtteil geltend
- Pflichtteilsberechtigung prüfen
Bevor Sie aktiv werden, sollten Sie sicherstellen, dass Sie tatsächlich pflichtteilsberechtigt sind. Als Kind, Ehepartner oder Elternteil des Verstorbenen stehen Ihnen gesetzliche Ansprüche zu. Geschwister hingegen haben keinen Anspruch auf den Pflichtteil. - Nachlassverzeichnis anfordern
Um Ihren Pflichtteil zu berechnen, benötigen Sie eine genaue Übersicht über den Nachlass. Der Erbe ist verpflichtet, Ihnen ein Nachlassverzeichnis zur Verfügung zu stellen, das alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen auflistet. - Pflichtteilberechnen
Der Pflichtteil wird aus dem Reinvermögen des Nachlasses berechnet. Das bedeutet, dass von den Vermögenswerten des Verstorbenen zuerst alle Schulden abgezogen werden. Vom verbleibenden Betrag steht Ihnen die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils zu. - Pflichtteil schriftlich einfordern
Fordern Sie den Erben schriftlich zur Zahlung Ihres Pflichtteils auf. Dies sollte in Form eines förmlichen Schreibens erfolgen, in dem Sie auch eine Frist zur Auszahlung setzen. Die Forderung sollte klar und rechtlich fundiert formuliert sein. - Kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen
Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, bevor Sie Ihren Pflichtteil einfordern. Viele Rechtsanwälte bieten eine kostenlose Erstberatung an, um Ihre Erfolgsaussichten und die genaue Höhe des Pflichtteils zu ermitteln. - Pflichtteil einklagen, falls nötig
Weigert sich der Erbe, Ihren Pflichtteil auszuzahlen, können Sie diesen gerichtlich geltend machen. Dies ist in der Regel ohne Kostenrisiko möglich, da die Kosten im Erfolgsfall häufig vom Nachlass oder vom unterlegenen Erben getragen werden.
Klagen ohne Kostenrisiko: So funktioniert die Prozessfinanzierung
Die Durchsetzung des Pflichtteils kann oft eine komplexe und kostspielige Angelegenheit sein, insbesondere wenn der Erbe sich weigert, den Pflichtteil auszuzahlen, und eine Klage notwendig wird. Viele Betroffene scheuen sich vor den potenziell hohen Kosten, die mit einem Gerichtsverfahren verbunden sein können. Hier kommt der Prozesskostenfinanzierer ins Spiel, der es Ihnen ermöglicht, Ihren Anspruch auf den Pflichtteil ohne Kostenrisiko durchzusetzen.
Ein Prozesskostenfinanzierer ist ein Unternehmen, das die Finanzierung Ihres Rechtsstreits übernimmt. Das bedeutet, dass der Finanzierer sämtliche Kosten trägt, die im Laufe des Verfahrens anfallen, darunter:
- Gerichtskosten: Die Gebühren, die für die Einleitung und Durchführung eines Gerichtsverfahrens anfallen.
- Anwaltskosten: Die Kosten für die rechtliche Vertretung durch einen Anwalt.
- Gutachterkosten: Falls zur Klärung von Sachfragen ein Gutachter benötigt wird, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer auch diese Kosten.
Der Prozesskostenfinanzierer geht somit in Vorleistung und trägt das gesamte finanzielle Risiko des Verfahrens.
Der Prozesskostenfinanzierer übernimmt das Kostenrisiko, weil er an den Erfolgsaussichten Ihres Falles interessiert ist. Wenn der Prozess erfolgreich verläuft und Sie Ihren Pflichtteil erhalten, bekommt der Finanzierer einen vorher festgelegten Anteil des erstrittenen Betrags als Vergütung. Diese Vergütung liegt typischerweise zwischen 20 % und 40 % der gewonnenen Summe, abhängig von der Komplexität des Falles und dem Risiko, das der Finanzierer übernimmt.
Häufige Fragen
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den Sie ohne Testament erhalten hätten.
„Pflichtteil geltend machen“ bedeutet, dass Sie als enterbter Angehöriger Ihren gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses aktiv einfordern.
Wenn der Verstorbene drei Kinder hinterlässt und eines davon enterbt wurde, beträgt der Pflichtteil dieses Kindes ein Sechstel des Nachlasses. Die Höhe des Pflichtteils ergibt sich aus der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der ohne Testament ein Drittel wäre.
Pflichtteilsberechtigt sind die Kinder des Verstorbenen, der Ehepartner und in bestimmten Fällen die Eltern. Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt.
Wenn der Erbe den Pflichtteil nicht freiwillig auszahlt, können Sie diesen gerichtlich einklagen.
Es ist ratsam, den Pflichtteil möglichst zeitnah nach dem Todesfall geltend zu machen, da der Anspruch nach drei Jahren verjährt.
Ja, unter bestimmten Umständen kann der Pflichtteil entzogen werden, etwa bei schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser.
Der Pflichtteil wird aus dem Nettovermögen des Nachlasses berechnet. Das Nettovermögen ist der Wert des Nachlasses nach Abzug aller Verbindlichkeiten.
Ja, Schenkungen des Erblassers, die kurz vor dem Tod erfolgt sind, können den Pflichtteil verringern, da sie unter Umständen in die Berechnung einbezogen werden.
Verjährt der Pflichtteilsanspruch? Ja, der Pflichtteilsanspruch verjährt drei Jahre nach Kenntnis des Erbfalls.
Ein Testament kann die Erbfolge ändern, jedoch nicht den Pflichtteil. Selbst wenn Sie im Testament enterbt wurden, steht Ihnen der Pflichtteil zu.
Beim Pflichtteilsverzicht verzichten Sie freiwillig und rechtlich verbindlich auf Ihren Pflichtteil. Dies muss notariell beurkundet werden.
Ja, der Pflichtteilsanspruch kann vererbt werden, wenn der Berechtigte vor der Durchsetzung seines Anspruchs verstirbt.
In bestimmten Fällen kann der Erbe eine Stundung des Pflichtteils beantragen, um eine sofortige Zahlung zu vermeiden, insbesondere wenn der Nachlass aus schwer liquidierbaren Vermögenswerten besteht.
Geschwister haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil steht nur den direkten Abkömmlingen, dem Ehepartner und den Eltern zu.
Unser Service
Kostenlose Erstberatung & Klage ohne Kostenrisiko
Wenn Sie Ihren Pflichtteil geltend machen möchten, sei es als Pflichtteil Erbe 3 Kinder oder Pflichtteil Erbe Kinder trotz Testament, bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere spezialisierten Anwälte helfen Ihnen, Ihren Anspruch durchzusetzen, und das ohne Kostenrisiko. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, können Sie sicher sein, dass wir Ihre Interessen vollumfänglich vertreten.
Es ist wichtig, dass Sie Ihren Anspruch rechtzeitig und korrekt geltend machen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und sichern Sie sich den Anteil am Nachlass, der Ihnen zusteht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und sorgen dafür, dass Ihr Recht auf den Pflichtteil gewahrt bleibt.