Vorfälligkeitsentschädigung
Ihr Recht auf faire Konditionen
Sie möchten Ihr Darlehen vorzeitig kündigen und wissen nicht, welche Kosten auf Sie zukommen? Die Vorfälligkeitsentschädigung kann oft undurchsichtig sein. Unsere Experten klären Sie auf und kämpfen für Ihre Rechte!
Warum eine Rechtsberatung?
- Kostentransparenz: Wir berechnen die korrekte Vorfälligkeitsentschädigung.
- Rechtsbeistand: Wir prüfen Ihre Vertragsklauseln und schützen Sie vor
überhöhten Forderungen. - Erfahrung: Unsere Anwälte haben zahlreiche Fälle erfolgreich
abgeschlossen.
Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung
Sie haben das Recht, Ihre Vorfälligkeitsentschädigung gemäß § 502 Abs. 2 Nr. 2
BGB zurückzufordern. Dies betrifft Verträge seit 2016. Viele Banken verwenden
fehlerhafte Formulierungen, die wir für Sie aufspüren. Häufige Fehler sind:
- Sondertilgungsmöglichkeiten nicht berücksichtigt
- Zu hohe Wiederanlagezinsen
- Falscher Stichtag für Wiederanlagezinsen
Unser Service
Kostenfreie Erstberatung
Erfahren Sie unverbindlich, wie wir Ihnen helfen
können.
Berechnung der Entschädigung
Wir prüfen, ob die Forderungen Ihrer Bank
gerechtfertigt sind.
Verhandlungen
Wir vertreten Sie gegenüber der Bank und setzen Ihre
Rechte durch.
Kostenlose Deckungsanfrage
Wir stellen für Sie eine kostenlose
Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Prozesskostenfinanzierer
Sie haben keine Versicherung. Wir stellen den
Kontakt zu einem Prozesskostenfinanzierer her.